Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) - Chalet 24 und Mobilheim auf Platz 105
Vermieter:
Rita Elksne-Dobric, Christrosenweg, 22523 Hamburg Deutschland
1. Anreise / Abreise
Die Anreise am Anreisetag ist zwischen 15:00 und 17:00 Uhr möglich. Diese Zeiten gelten auch für individuell vereinbarte Wochentage. Die Abreise muss spätestens bis 10:00 Uhr am Abreisetag erfolgen. Eine spätere Abreise ist nur nach vorheriger Absprache mit dem Vermieter möglich und kann zusätzliche Kosten verursachen.
Abweichende An- und Abreisezeiten können individuell mit dem Vermieter vereinbart werden.
Falls der Mieter am Anreisetag bis spätestens 22:30 Uhr nicht erscheint und keine Benachrichtigung erfolgt, wird der Vertrag nach einer Frist von 48 Stunden automatisch als gekündigt betrachtet. In diesem Fall steht es dem Vermieter oder dessen Vertreter frei, das Objekt anderweitig zu vergeben. Bitte beachten Sie, dass eine (anteilige) Rückerstattung der Miete bei einer vorzeitigen Abreise grundsätzlich nicht erfolgt.
2. Sonderwünsche und Nebenabreden
Sonderwünsche und Nebenabreden sind grundsätzlich möglich, bedürfen jedoch der ausdrücklichen Bestätigung durch den Vermieter.
Bei Haustieren müssen Art und Größe angegeben werden.
3. Bezahlung
Der Mietvertrag wird gültig, sobald die Anzahlung auf dem Konto des Vermieters eingegangen ist. Die Anzahlung in Höhe von 20% des Mietbetrags ist innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt der Buchungsunterlagen fällig. Nach Eingang der Anzahlung wird der Restbetrag spätestens 30 Tage vor Reiseantritt zur Zahlung fällig. Alternativ kann der Gesamtbetrag nach Absprache mit dem Vermieter in 2 oder 3 Raten beglichen werden. Die Zahlungsfristen werden vom Vermieter festgelegt.
Sollten Sie eine Zahlung versäumen, erinnert der Vermieter Sie einmalig daran. Bleibt auch diese Erinnerung unbeachtet, behält sich der Vermieter das Recht vor, den Vertrag zu stornieren und das Chalet anderweitig zu vermieten. In diesem Fall besteht kein Anspruch mehr auf den zuvor vereinbarten Mietzeitraum. Werden die Zahlungsfristen nicht eingehalten, kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten. Sollte nur die Anzahlung geleistet worden sein und keine weiteren Zahlungen ohne Rückmeldung des Mietinteressenten eingehen, ist der Vermieter berechtigt, eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 20% einzubehalten. Der verbleibende Betrag wird dem Mietinteressenten innerhalb von fünf Werktagen auf das angegebene Konto überwiesen, sofern dem Vermieter die Kontodaten vorliegen.
Eine ausstehende Zahlung gilt automatisch als Rücktritt und berechtigt den Vermieter zur Neuvermietung.
Nebenkosten für Wasser, Strom, Gas, PKW-Stellplatz und Abfallentsorgung sind im Mietpreis bereits enthalten.
4. Rücktritt
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, vom Vertrag zurückzutreten. Bitte beachten Sie, dass der Rücktritt schriftlich erfolgen muss. Im Falle eines Rücktritts sind Sie verpflichtet, den uns entstandenen Schaden zu ersetzen. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach dem Gesamtpreis der Buchung und ist wie folgt gestaffelt:
• Vom Tag der Buchungsbestätigung durch den Vermieter bis zum 60. Tag vor Mietbeginn: 100% Rückerstattung an den Mieter.
• Vom 59. bis zum 31. Tag vor Mietbeginn: 75% Rückerstattung an den Mieter.
• Vom 30. bis zum 15. Tag vor Mietbeginn: 50% Rückerstattung an den Mieter.
• Vom 14. bis zum 8. Tag vor Mietbeginn: 25% Rückerstattung an den Mieter.
Für Rücktritte, die weniger als acht Tage vor Mietbeginn erfolgen, wird der volle Reisepreis berechnet. Maßgeblich ist jeweils das Datum, an dem wir Ihre schriftliche Rücktrittsmitteilung erhalten. Bereits geleistete Zahlungen werden entsprechend verrechnet.
Sie haben auch die Möglichkeit, eine Ersatzperson zu benennen, die zu den genannten Bedingungen in Ihren Vertrag eintritt. Hierfür genügt eine schriftliche Mitteilung.
5. Pflichten des Mieters
Der Mieter ist verpflichtet, das gemietete Ferienchalet, einschließlich Inventar und Außenanlagen, sorgfältig und pfleglich zu behandeln. Sollten während des Mietzeitraums Schäden am Chalet oder dessen Ausstattung auftreten, ist der Mieter verpflichtet, diese unverzüglich an uns zu melden.
Bereits bei der Ankunft festgestellte Mängel oder Schäden müssen sofort gemeldet werden. Unterbleibt dies, haftet der Mieter für diese Schäden. Für die Beseitigung von Schäden und Mängeln ist eine angemessene Frist einzuräumen. Reklamationen, die nicht umgehend vor Ort mitgeteilt werden, können nicht berücksichtigt werden. Beanstandungen, die erst am Ende des Aufenthalts oder nach der Abreise gemeldet werden, schließen jegliche Schadensersatzansprüche aus.
Das Chalet ist bei Abreise in einem ordnungsgemäßen Zustand zu hinterlassen. Sollte unsere Reinigungskraft durch eine unsachgemäße Hinterlassung des Chalets zusätzlichen Aufwand haben, werden die dadurch entstehenden Mehrkosten dem Mieter nachträglich in Rechnung gestellt. Der Mieter verpflichtet sich, diese Kosten zu begleichen.
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Sollten während des Aufenthalts Leistungsstörungen auftreten, ist der Mieter verpflichtet, im Rahmen seiner gesetzlichen Möglichkeiten alles Zumutbare zu unternehmen, um zur Behebung der Störung beizutragen und mögliche Schäden so gering wie möglich zu halten.
Am Abreisetag hat der Mieter sämtliche persönlichen Gegenstände zu entfernen. Der Hausmüll ist in den dafür vorgesehenen Behältern auf dem Parkplatz zu entsorgen. Geschirr muss sauber abgewaschen und ordentlich in den Küchenschränken verstaut werden. Außerdem sind das Licht sowie gegebenenfalls die Heizung in allen Räumen auszuschalten. Das Chalet
muss vom Mieter sorgfältig abgeschlossen werden. Erfolgt dies nicht und es kommt zu Diebstahl, haftet der vorherige Mieter.
6. Datenschutz
Der Mieter stimmt zu, dass im Rahmen des mit ihm geschlossenen Vertrags die erforderlichen personenbezogenen Daten gespeichert, bearbeitet und gegebenenfalls gelöscht werden dürfen. Alle persönlichen Daten werden selbstverständlich mit höchster Vertraulichkeit behandelt.
7. Haftung
Die Ausschreibung wurde nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Eine Haftung für Beeinträchtigungen des Mietobjekts durch höhere Gewalt, landestypische Strom- und Wasserausfälle oder Unwetter wird ausgeschlossen. Ebenso wird keine Haftung bei unvorhersehbaren oder unvermeidbaren Ereignissen übernommen, wie etwa behördlichen Anordnungen, plötzlichen Baustellen oder Störungen aufgrund naturbedingter und örtlicher Gegebenheiten. Der Vermieter ist jedoch bemüht, bei der Behebung solcher Probleme im Rahmen seiner Möglichkeiten behilflich zu sein.
Die Nutzung der bereitgestellten Spiel- und Sportgeräte erfolgt auf eigene Gefahr; eine Haftung des Vermieters wird ausgeschlossen.
Die An- und Abreise des Mieters erfolgt eigenverantwortlich und auf eigenes Risiko. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für persönliche Gegenstände im Falle von Diebstahl oder Feuer. Für mutwillige Beschädigungen oder Zerstörungen haftet der Mieter in vollem Umfang. Schäden, die durch den Mieter verursacht werden, werden dem Mieter in Rechnung gestellt.
8. Schlussbestimmungen
Die auf dieser Webseite gezeigten Fotos und Texte dienen zur realistischen Darstellung des Mietobjekts. Eine 100-prozentige Übereinstimmung mit dem tatsächlichen Zustand des Mietobjekts kann jedoch nicht garantiert werden. Der Vermieter behält sich das Recht vor, Änderungen an der Ausstattung (z. B. Möbel, Wandfarbe) vorzunehmen, sofern diese gleichwertig sind. Solche Änderungen werden vom Vermieter auf der Webseite durch aktualisierte Texte oder neue Fotos kenntlich gemacht.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Regelungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine gültige Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Willen der Vertragsparteien am nächsten kommt.
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist in den Niederlanden.